Das Zwangsversteigerungsrecht ist ein Untergebiet des Insolvenzrechts und ist im achten Buch der ZPO (Zivilprozessordnung) und im ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) geregelt. Das Verfahren dient dazu, einen Anspruch mit Hilfe staatlicher Gewalt durchzusetzen. Vollstreckungsgegenstand sind gemäß § 864 ZPO im wesentlichen Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
Das heißt für Gläubiger die einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner besitzen, die Durchsetzung ihrer Forderung mit Hilfe der Zwangsvollstreckungsorgane in das unbewegliche Vermögen des Schuldners.
Die Anwendung des Verfahrensrechts und die Verfahrensgestaltung stehen natürlich unter den Garantiefunktionen des Grundgesetztes, die aber auch den Schuldnerschutz bezwecken.
Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Anwälte zu setzen.
Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich:
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- Verhandlungen auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung,
- Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern,
- Vollstreckungsschutzverfahren (§ 765a ZPO)
- Terminsvertetung zur Wahrung Ihrer Rechte im Zwangsversteigerungsverfahren,
- Schuldnerberatung,
- Beschwerdeverfahren
- und in Verfahren bzgl. Räumung- und Herausgabe, um für Sie eine interessengerechte Lösung und vorallem Zeit zu finden.
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